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​Wichtige Entscheidung: Günstigere Erbschaftsteuer auch für deutsche Residenten auf Mallorca

Wichtige Entscheidung Erbschaftsteuer auch für deutsche Residenten auf Mallorca

Am 31. Dezember 2020 fällte das Landgericht von Palma ein sehr wichtiges Urteil zum Erbschaftsrecht. Dieses Urteil steht im Widerspruch zu der bisherigen Praxis der Notariate und der Steuerbehörden, die für ausländische Residenten auf den Balearen bisher die Anwendbarkeit der Foralrechte, die insbesondere im Erbschaftsteuerrecht erhebliche steuerliche Vorteile gewähren, für nicht anwendbar erklärten. Ausländern sollte es bisher nicht möglich sein, sog. pactos sucesorios – Erbverträge - unter Berufung auf die Kompilationen des Foralrechts abzuschließen, was im Falle der Balearen voraussetzt, dass die Partei, die den Vertrag abschließt, den sog. “Zivilstand“ der Insel besitzt (Art. 50 der Zivilkompilationen der Balearen).

Diese Bestimmung hat es bisher vielen auf der Insel ansässigen Ausländern unmöglich gemacht, von dieser Art von Vereinbarungen Gebrauch zu machen, die im Allgemeinen einen Verzicht auf den rechtmäßigen Teil des künftigen Erbes – Pflichtteil - im Gegenzug zu einer Schenkung ermöglichen, wodurch die Steuerlast in Bezug auf das künftige Erbe erheblich verringert wird.

Es ist nicht auszuschließen, dass gegen dieses Urteil Berufung bei einem Berufungsgericht eingelegt wird, so dass wir auf eine mögliche Berufung durch die Abogacía del Estado (Staatsanwaltschaft) achten müssen. In jedem Fall besteht kein Zweifel daran, dass das oben genannte Urteil einer der grundlegenden Meilensteine sein kann, der Rechtssicherheit für auf den Insel wohnende Ausländer bietet und sie auch in den Genuss der vorteilhafteren steuerlichen Tarife der Balearen kommen lässt.

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