Second Opinion

Second Opinion - Damit Ihnen nichts "spanisch vorkommt"

Unsere Kernkompetenzen und die langjährige Erfahrung in deutsch- spanischen Rechtsangelegenheiten sind gerne gefragt, um second opinion Gutachten über bereits laufende Mandate in Auftrag zu geben. Es ist kein Geheimnis, dass ausländische Mandanten oftmals ein Kommunikationsdefizit mit ihren spanischen Anwälten beklagen und es ihnen auch an einem kontinuierlichem und zeitnahem Berichtswesen fehlt. Dies verursacht nicht selten Zweifel über die richtige Vorgehensweise und die rechtliche Ausrichtung des Mandats. 

Vergleichbar mit der Tätigkeit eines ärztliche Zweitgutachters, der eine unabhängige Diagnose aufgrund der Krankenakte und der Untersuchung des Patienten erstellt, fertigen wir als Vertrauensanwälte kurzfristig Gutachten über bereits laufende Verfahren und prüfen diese auf ihre realistische Erfolgsaussichten und die zutreffende rechtliche Ausrichtung. Wir sind frei von Interessenkonflikten, sprechen eine klare Sprache und bewerten daher realistisch die Erfolgssichten und die möglichen Risiken.

Unsere Mandanten erlangen durch dieses nachträgliche 4 Augen- Prinzip die Absicherung, die sie in Spanien oder Lateinamerika auf dem richtigen Weg sind und schließen so aus, dass sich aufgrund deutsch-spanischer Kommunikationsdefizite Versäumnisse einschleichen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geheilt werden können. 

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