Versicherungsrecht

VERSICHERUNGSRECHT SPANIEN

Versicherungsrecht ist unsere große Stärke

  • Ramallo Pallast & Partner ist eine der führenden Kanzleien im spanischen Versicherungsrecht. Wir sind in allen Bereichen des Versicherungs- und Rückversicherungsrechts einschließlich des Seeversicherungsrechts zu Hause.
  • Wir sind "der" Ansprechpartner für deutschsprachige und internationale Versicherungen bei Rechtsstreitigkeiten in Spanien. Hierbei arbeiten wir mit führenden versicherungsrechtlichen Kanzleien aus vielen Ländern sehr eng als Kooperationspartner zusammen.
  • Wesentlicher Vorteil unserer Experten ist, dass sie auch fundierte Kenntnisse zum deutschen Versicherungsrecht haben und so die Probleme und die besonderen Bedürfnisse unserer Mandanten aus deutscher Perspektive besser verstehen. Dieser Vorsprung garantiert eine passgenaue Umsetzung in die spanische Rechtswirklichkeit.
  • Zu unserem Leistungsspektrum gehören auch die Ausgestaltung und der Vertrieb von Versicherungsprodukten sowie versicherungsrelevante Fragen, die unter anderem Compliance, M&A, Insolvenzrecht, Steuerrecht sowie Wettbewerbsrecht betreffen.
  • Darüber hinaus übernehmen wir die Vertretung bei Verhandlungen, zum Beispiel in großen Schadensfällen und in Rechtsstreitigkeiten. Hierfür verfügen wir über eine breite Expertise in der gerichtlichen und außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in nationalen und internationalen Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren.
  • Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV werden wir seit 1996 als Vertrauenskanzlei in Spanien empfohlen! Führende Versicherungskanzleien weltweit mandatieren uns in schwierigen Schadensangelegenheiten, die eine hohe Expertise und forensische Erfahrung erfordern.
  • Unsere deutschen Rechtskenntnisse sorgen dafür, dass sich unsere deutschsprachigen Mandanten auch in Spanien bei uns zu Hause fühlen. Hierbei sorgt nicht nur die perfekte Zweisprachigkeit unserer Rechtsanwälte für ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis, sondern auch die deutsche Arbeitsweise und das Eingehen auf die speziellen Bedürfnisse unserer Mandanten. Seit mehr als 20 Jahren werden wir daher im Rahmen von Dauermandaten von nahezu sämtlichen beitragsstärksten Versicherer im deutschen und europäischem Versicherungsmarkt in sämtlichen Sparten beauftragt.

Haftpflichtversicherung

Die internationale Verflechtung wirtschaftlicher Beziehungen und Aktivitäten sowie der globale Vertrieb von (Marken-)Produkten macht im Rahmen von komplexen Schadensfällen zunehmend weltweite Verteidigung und Koordination erforderlich. Hier sind wir für Spanien und Lateinamerika der spezialisierte Ansprechpartner.

Die entscheidenden Fragen des Haftungs- und Deckungsrechts sind uns auch im deutschen Recht bestens bekannt, so dass wir nahtlos mit unseren ausländischen Kollegen, mit denen wir in größeren Teams arbeiten, die Interessenvertretung für Spanien wahrnehmen können. Tätig werden wir in Schadensfällen jeder Größenordnung und aus jedem Branchensegment. Unsere Erfahrung und unser Fachwissen konnte so in bedeutende Haftungsfälle der letzten Jahre erfolgreich eingebracht werden. Gegenüber spanischen Gerichten können wir aus deutscher Perspektive Besonderheiten des deutschen Haftungsrechts und auch deckungsrechtliche Feinheiten darstellen. Unser Verständnis aus der deutschen Perspektive garantiert, dass sich in der Übertragung ins Spanische kein Reibungsverlust einstellt und die wichtigsten Details, auf die es ankommt, auf der Verfahrensstrecke nicht verloren gehen. Dies ist entscheidend.

Wir bieten zunächst auf Beratungsebene eine Risikoanalyse im außergerichtlichen Bereich und übernehmen auch die spanienweite Prozessvertretung.

Im internationalen Haftungs- und Schadensrecht sind wir in mehreren komplexen Großschäden und “class actions“ mandatiert, wo wir auch im Rahmen des International Desk, speziell für Lateinamerika, Monitoring Mandate wahrnehmen. Wir arbeiten mit führenden versicherungsrechtlichen Kanzleien weltweit zusammen und haben über Jahre hinweg ein sehr effizientes und von persönlichem Vertrauen geprägtes Netzwerk aufgebaut. Dies kommt unseren Mandanten in komplexen und normalen Schadensfällen zu Gute.

Unsere Kanzleistandorte sind logistisch auf die Handhabung von Masseverfahren, sog. class actions eingerichtet. Es ist sichergestellt, dass auch mehrere hunderte, gleichzeitig eingehende Klageverfahren innerhalb der sehr kurz bemessenen Erwiderungsfristen von 20 Werktagen in Spanien bearbeitet werden und unsere Mandanten im Rahmen des Reporting über den Stand und die Entwicklung der Gesamtverfahren und jeden einzelnen Verfahrens informiert sind.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

- Produkthaftung

Die Herstellung und Lieferung von Produkten über die Landesgrenzen hinaus mit den sich daraus ergebenden Haftungsfragen ist einer der Schwerpunkte unserer Arbeit. Unsere Kompetenzteams verfügen über technische und internationalrechtliche Spezialkenntnisse, insbesondere zu den europarechtlichen Spezialnormen zur Produktsicherheit etc. Auch hier arbeiten wir in der Schnittmenge der internationalen haftungsrechtlichen Fragen, die Spanien und Lateinamerika betreffen. In den Branchen Automobil, Nahrungsmittel, Consumer, Chemische Industrie und Medizin/Pharmaprodukte verfügen unsere Anwälte über reichhaltige Erfahrungen und Expertise.

Insbesondere die Rückrufaktionen, die von internationalen Herstellern in Spanien und Lateinamerika durchgeführt werden müssen und ein hohes Koordinationsvermögen voraussetzen, werden von uns organisiert und unterstützt. Die Behördenkommunikation wird von uns auch auf Wunsch vollständig übernommen und koordiniert. Hier arbeiten wir auch im Team mit erfahrenen Kommunikationsagenturen für die notwendige Pressearbeit.

- Arzthaftung

Eine unserer Kernkompetenzen bilden die sensiblen Haftungsfragen des Arzthaftungsrechts und der Krankenhaushaftung. Wir übernehmen sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung bei notwendiger Inanspruchnahme wegen fehlerhafter Behandlung in Spanien. Für Sozialversicherungsträger übernehmen wir das gesamte Schadensmanagement und den Regress in Spanien.

- Umwelthaftung

Wir verfügen in Spanien über einen ausgewiesen Erfahrungsschatz in der Bearbeitung umwelthaftungsrechtlicher Mandate. Auch hier arbeiten wir vornehmlich für ausländische Versicherer, die aus solchen Schäden in Anspruch genommen werden. Die verschuldensunabhängige Haftung, die sich de facto in der spanischen Rechtsprechung durchgesetzt hat, erfordert eine präzise und weitsichtige Beratung und Analyse der Risiken.

- Kapitalmarkthaftung

In diesem stark an Bedeutung zunehmenden Bereich bearbeiten wir vornehmlich Haftungsfragen, die sich aus der Prospekthaftung und aus IPO ergeben. Parallel hierzu decken wir auch den Bereich der Haftung der Vermittler und Anbieter von Bank- und Versicherungsprodukten ab, sowie die Haftung von Fondsinitiatoren, wobei auch in Spanien die persönliche Haftung der Organmitglieder von Banken und Versicherungen zunehmend an Relevanz gewinnt.

- D&O Haftung

Auch im Bereich der Unternehmensleiterhaftung hat sich unsere Tätigkeit an die geänderte Rechtswirklichkeit in Spanien angepasst. Die persönliche Haftung von Unternehmensleitern gerät immer in den Mittelpunkt von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Besonders den Unternehmensleitern von deutschen Konzern-Tochtergesellschaften in Spanien ist dieses Haftungspotential oftmals nicht bekannt. Hierbei übernehmen wir die Abwehr von Haftungsansprüchen im Auftrag der D&O Versicherer und/oder der betroffenen Manager. Da in 8 von 10 Fällen die Frage nach der Unternehmerhaftung in Spanien bei Insolvenzverfahren gestellt wird, ist unsere betriebswirtschaftliche Expertise für die Aufarbeitung der Sachverhalte von Vorteil.

Die hohe forensische Erfahrung unserer Anwälte kommt unseren Mandanten zugute. Vorträge zu diesem Thema in Deutschland belegen die ausgewiesene Expertise in diesem Bereich.

Krankenversicherung / Regress von Sozialversicherungsträgern

Für Krankenkassen und Sozialversicherungsträger übernehmen wir spanienweit die Durchführung von Regressprozessen. Schwerpunkt sind hierbei die sich in Spanien ereigneten Unfälle und die sich hieraus ergebenden Regressansprüche der SVT.

Zahlreiche Touristen werden in Spanien bei Verkehrsunfällen verletzt. Auf der Grundlage der EU Verordnung 1408/71 und der deutschen Bestimmung des 116 SGB X haben Krankenversicherungen die Möglichkeit, ihre Aufwendungen im Rahmen einer Regressaktion gegenüber dem Schadensverursacher und seiner spanischen Versicherung geltend zu machen.

Aufgrund der Dreidimensionalität der einschlägigen Bestimmungen (deutsches, spanisches und EU-Recht) ist es keine Seltenheit, dass Krankenkassen und sonstige SVT ihre berechtigten Ansprüche in Spanien nur zu einem sehr bescheidenen Ausmaße realisieren können.

Dies hat mehrere Gründe: Zum einen kann es an der fehlenden anwaltlichen Expertise der beauftragten Schadenbüros und zum anderen am fehlenden Anreiz aufgrund vereinbarter Honorardeckelungen liegen.

Auch wenn wir Prozesse in Spanien möglichst vermeiden, ist in einigen Fällen dieser Weg zu beschreiten, da anderenfalls spanische Versicherungen nur einen Bruchteil der Regressansprüche entschädigen. Unsere langjährige Expertise in der Durchsetzung berechtigter Ansprüche deutscher und europäischer Krankenkassen in Spanien ist ein Garant dafür, dass wir sehr erfolgreich für ausländische SVT in Spanien Ansprüche durchsetzen.

Dieses Know-how, dass wir seit seit Mitte der 80iger Jahre angesammelt haben und das im Rahmen von internen Schulungen durch einen unserer Seniorpartner, vormals Leiter der Internationalen Abteilung der spanischen LVA (“INSS”), an unsere Mitarbeiter weitergegeben wird, ist unser Rüstzeug, um eine hohe Erfolgsquote bei der Realisierung von Regresszahlungen durch spanische Träger zu erzielen.

Die vorgerichtliche Beratung umfasst ganz wesentlich die Ermittlung und Beschaffung der erforderlichen Informationen und Belege für die Dokumentation der zu regressierenden Aufwendungen. Vor Einleitung eines jeden Gerichtsverfahrens werden die Regressaussichten realistisch und schriftlich eingeschätzt. Eine hohe forensische Erfahrung auf diesem Gebiet, einschließlich der notwendigen Fachkenntnisse des spanischen IPR und der europarechtlichen Spezialvorschriften, garantieren für unsere Mandanten die optimale Betreuung der Verfahren.

Wir beraten und begleiten auch Krankenversicherer und Restschuldversicherer in versicherungsrechtlichen Fragen, insbesondere in den Bereichen

  • Produktberatung einschl. der Entwicklung neuer AVB
  • Restschuldversicherung (mit Arbeitsunfähigkeits-, Lebens-, Unfall- und Arbeitslosigkeitsversicherung)
  • Reise-Krankenversicherung

Kfz-Versicherung / Regress

Unsere Standorte in ganz Spanien bearbeiten pro Jahr mehr als 1.000 Verfahren von nahezu allen im Markt vertretenen Unternehmen. Diese umfassende Erfahrung nutzen wir in allen Prozessen, die uns zu folgenden Themenbereichen angetragen werden:

  • Kraftfahrt-Haftpflicht
  • Personenschäden (gerichtlich und außergerichtlich)
  • Kaskoprozesse
  • Regresse

Besondere Erfahrung haben wir in der Übernahme kompletter Prozesskontingente. Die ständige Optimierung unserer Arbeitsstrukturen und -prozesse ist der Hintergrund, weshalb wir sowohl eine qualitativ auf hohem Niveau angesiedelte als auch betriebswirtschaftlich zu guten Konditionen durchgeführte Prozessführung anzubieten.

Transport- und Verkehrshaftungsversicherung

Transportschäden

Wir beraten und betreuen Versicherungsunternehmen in allen Rechtsfragen der Transport- und Verkehrshaftungsversicherung. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf alle Fragen des vertraglichen Deckungsverhältnisses sowie des Haftungs- und Schadensrechts. Im Transportversicherungsbereich bearbeiten wir national und international Rechtsfragen u.a. zu den Themenbereichen

  • Verkehrsträger
  • Spedition
  • Lagerhaltung
  • Frachtführergeschäft
  • Schwer- und Sonderverkehr

Unsere Erfahrungen und Kenntnisse im Transportbereich, insbesondere den spanischen Besonderheiten und der spanischen Rechtswirklichkeit, ermöglichen uns, für deutschsprachige und europäische Transportunternehmen und/oder deren Versicherungsträger schnell und effizient Ansprüche in Spanien durchzusetzen und/oder abzuwehren.

Unsere Mandanten schätzen unsere schnellen Lösungsansätze, die insbesondere für festgesetzte LKW von extremer Bedeutung sind. Unsere spanienweite Präsenz ermöglicht es, dass wir innerhalb von Stunden durch Bürgschaften gegenüber den örtlichen Polizeibehörden Fahrzeuge wieder frei be-kommen, so dass die Ware zeitnah am Bestimmungsort ankommen kann.

Rückversicherung

Als Spezialkanzlei für spanisches und internationales Versicherungsrecht sind wir ein gefragter Ratgeber in vertraglichen und gesetzlichen Rückversicherungsfragen. Unsere Tätigkeit besteht zum einen in der Beratung von Rückversicherern und Zedenten. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt besteht durch unsere Internationalität in der Vertretung bei internationalen Auseinandersetzungen vor Schiedsgerichten und spanischen Gerichten. Konsolidieret Expertise besteht im Rahmen von WTC Schlichtungen, ICRA Streitigkeiten, Durchgriffsklauseln und Verhandlungen von Sicherheiten. Unsere Spezialisten sind mehrsprachig und verfügen über eine langjährige Tätigkeit.

Internationale Beratung im Versicherungsrecht / International Desk

Unsere langjährige Expertise und der Umstand, dass wir als Versicherungsanwälte in Deutschland und in Spanien zu Hause sind, macht es möglich, dass wir als fachkundige Berater bei Vertragsgestaltungen, länderübergreifenden Verhandlungen, Schiedsverfahren und Übernahmen von spanischen und südamerikanischen Versicherungsgesellschaften als Vertrauensanwälte eingeschaltet werden.

Die Betrachtung komplexer Rechtsfragen mit Berührungspunkten zu zwei oder mehr Rechtsordnungen aus einer kompetenten Vogelperspektive, ausgerüstet mit Rechtskenntnissen des deutschen und internationalen Rechts, garantiert in der heutigen Zeit effiziente und längerfristige Lösungen.

International Desk

Dispute Resolution / Auch in Lateinamerika sind wir zuhause

Die Globalisierung der Wirtschaftsbeziehungen macht es erforderlich, nicht nur die Schnittmenge der deutsch-spanischen Beziehungen zu betrachten. Unsere Anwaltsteams aus Spezialisten zum Versicherungsrecht sind für unsere Mandanten auch länderübergreifend tätig und begleiten diese im Rahmen von Monitoring-Mandaten in Lateinamerika und USA. Wir koordinieren auf Wunsch auch die ausländischen Kollegen und übernehmen das gesamte Berichtswesen.

Wir haben seit mehr als 20 Jahren eine intensive anwaltliche Tätigkeit in Lateinamerika aufgebaut, die an Projekten quer durch Brasilien, Argentinien, Costa Rica, Chile, Kuba, der Dominikanischen Republik, Ekuador, Mexiko, Nikaragua, Panama und Uruguay beteiligt ist. Diese Projekte umfassen komplexe Haftungsfälle, Transaktionsbegleitung, Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, Regulierungen und Schiedsverfahren.

Regressaktionen Spanien

Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Interessenvertretung von deutschen und europäischen Versicherern bei der Durchsetzung von Regressansprüchen in Spanien. Wir verhandeln effizient mit den spanischen Versicherern und Schädigern vor Ort, wobei wir die Vermögenswerte der Anspruchsgegner - soweit verfahrenstechnisch möglich - vorher sichern.

Diese Tätigkeit erfordert fundierte Kenntnisse des Internationalen Zivilverfahrenrechts und Privatrechts in Spanien und übergreifende Kenntnisse des deutschen und spanischen Rechts. Insbesondere im Schadensrecht ist es keine Seltenheit, dass die spanischen Gerichte deutsches Recht anwenden müssen.

Diesen Wettbewerbsvorteil durch die Integrierung von deutschen und spanischen Anwälten in unserer Kanzlei bringen wir dezidiert gegenüber spanischen Haftungsschuldnern zur Geltung. Nur wer seine Hausaufgaben gut gemacht hat, kann auch stark verhandeln, hoch außergerichtlich regulieren und langwierige Prozesse vermeiden.

Aus Mandantenschilderungen wissen wir, dass die Durchsetzung von Regressaktionen in Spanien nicht selten an den folgenden Hindernissen scheitert:

Weigerung der spanischen Seite, überhaupt etwas in der Sache zu unternehmen und auf Mahnschreiben zu reagieren. Es wird auf Zeit gespielt in der Hoffnung, die Ausdauer der deutschen Gläubiger sei nur von kurzer Dauer. Besitzt der eingeschaltete Anwalt nicht die fundierten Kenntnisse der z.B. höchst unterschiedlichen Verjährungsvorschriften, so ist es nicht selten, dass berechtigte Ansprüche an der Verjährung scheitern.

Werden die Interessen gar zunächst von Deutschland aus verfolgt, so sind die Probleme identisch. In der Praxis lässt sich kein Erfolg bei spanischen Anspruchsgegnern erzielen. Es existieren Kommunikationsprobleme auf sprachlicher und kultureller Ebene und die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund formeller Mängel die Ansprüche in Spanien verjähren, ist sehr groß. Kennt der Schadens-bearbeiter oder deutsche Anwalt in Deutschland auch nicht die Bestimmungen des spanischen IPR, so läuft er gar Gefahr, dass er z.B. von der Anwendung des spanischen Rechts ausgeht, obgleich das oftmals vorteilhaftere deutsche Recht Anwendung findet.

Aber auch wenn ein spanischer Anwalt die Angelegenheit bearbeitet, der nur die spanische Seite abdeckt, kann es zu Schwierigkeiten bei der Regulierung kommen. Es fehlen die deutschen Rechtskenntnisse, die nach unserer Erfahrung mindestens genauso wichtig sind. Die von uns erzielten Ergebnisse durch teilweise Anwendung des deutschen Rechts in Spanien sind für unsere Mandanten oftmals vorteilhafter als bei Anwendung des spanischen Rechts. Nur wer alle rechtlichen Bausteine in der internationalen Schadensregulierung wie in einem Puzzle richtig zusammenstellen kann, wird überdurchschnittliche Ergebnisse erzielen.

Wir sind u.a. tätig für:

  • Regress der Krankenkassen und sonstigen SVT
  • Regress der Vollkaskoversicherer in Spanien
  • Regress der Versicherer von Transportversicherungen gegenüber spanischen Schadenverursachern
  • Regress des Deutschen Büros Grüne Karte

Rechtsschutz

Unsere Büros und die spanienweite Präsenz sind der Grund dafür, dass wir als einer der Marktführer seit 1992 auch für deutsche und europäische Rechtsschutzversicherungen in Spanien tätig sind.

Unsere Konstanz in diesem Bereich haben dazu geführt, dass wir seit 1992 auch als Vertrauens-anwälte für Spanien im GDV geführt werden.

Die Zweisprachigkeit unserer Kollegen sowie die perfekte Beherrschung der wichtigsten Sprachen machen es möglich, dass wir schnell und effektiv die Probleme von Rechtsschutzmandanten in Spanien außergerichtlich lösen können. Nur in sehr wenigen Fällen müssen wir die Gerichte anrufen. Starkes Einfühlungsvermögen in die Bedürfnislage der Mandanten ist sicherlich auch der Schlüssel zum Erfolg. VN müssen und werden bei uns mit ihren Sorgen Ernst genommen.

Schwerpunkte der von uns gelösten Probleme sind:

  • Immobilienrechtliche Auseinandersetzungen
  • Bußgeldverfahren OWi- Verfahren
  • Durchsetzung von Forderungen in Spanien
  • Produkthaftungsfälle
  • Verbraucherschutzklagen
  • Timesharing und sog. Urlaubspakete
  • Wohnungseigentum
  • Verkehrsunfälle und deren Regulierung in Spanien, Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. In Fällen, in denen die 4 KH Richtlinie zu keiner Regulierung in Deutschland geführt hat, werden wir als Spezialkanzlei beauftragt, die Ansprüche in Spanien schnell und kostengünstig durchzusetzen.
  • Schadensersatzansprüche gegenüber Luftfahrtgesellschaften und sonstige Reiseunternehmen

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