Familiengesellschaften

Familiengesellschaften & Family Office

Unsere Anwälte beraten Familienunternehmen, Family Offices, Familienstiftungen und vermögende Privatpersonen teilweise seit Generationen. Wir sind mit den besonderen Situationen von Familien-unternehmen und dem kaum noch Herr zu werdenden compliance Aufwand bestens vertraut: mit deren typischerweise langfristig angelegten Geschäftsmodellen, der wirtschaftlichen Bedeutung und regionalen Verwurzelung, die Familienunternehmen kennzeichnen. 

Unserer Partner haben teilweise selbst einen Familienunternehmenshintergrund und kennen daher die besonderen Aufgaben und die damit verbundene Lebens- und Denkweise von Kindesbeinen an. 
Wir stellen jeder Familie mindestens einen dauerhaft für die Familie beziehungsweise das Familien-unternehmen tätigen Partner zur Seite. 

Uns zeichnet aus, dass wir auch in modernen, schnelllebigen Zeiten längerfristig denken und planen und uns als Vertrauensanwälte sehen. Vertrauensvolle Beziehungen sind mehr und mehr mit einem seltenen Rohstoff zu vergleiche. Vertrauen ist ein zerbrechliches Gebilde und basiert auf Kontinuität und Persönlichkeit. Es ist nicht auf die Schnelle austauschbar. Wir sind unabhängig und frei von Interessenkonflikten. Unser Rat ist daher gefragt.

Als unternehmerisch denkende Anwälte begleiten wir bei der Lösung von rechtlichen Fragen und weisen darüber hinaus auf Probleme hin, die sich aus einer geänderten Rechtslage im Ausland für das Unternehmen ergeben können. Der dauerhafte Ansprechpartner stellt vergleichbar einem Dirigenten für die sich jeweils ergebenden Aufgaben geeignete Teams von Anwälten im Ausland zusammen. Hierbei sind die Anwälte regelmäßig langfristig tätig. Wir beraten das Unternehmen, das Family Office und etwaige Stiftungen vorwiegend in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Finanzrecht und internationale Investitionen.

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