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Der lange Abschied vom Bankgeheimnis - 27.05.2015 EU und Schweiz unterzeichnen in Brüssel Abkommen AIA

Ein Paradigmenwechsel, wenn auch schon lange angekündigt, hat sich heute Vormittag in Brüssel ereignet. Am Mittwochvormittag haben der Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen und seine Kollegen auf EU Ebene ein bilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Es sieht vor, dass die Schweiz und die 28 EU Staaten ab 2017 Kontodaten erheben und ab 2018 gegenseitig austauschen. Damit wird der von der OECD erarbeitete globale AIA – Standard eingeführt.

Dieses Abkommen, das das seit 2005 geltende bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen ersetzt, führt zu einem de facto Ende des Schweizer Bankgeheimnisses. Der AIA soll sicherstellen, dass die beteiligten Staaten auch Vermögen, das ihre Steuerpflichtigen im Ausland anlegen, nach den nationalen Regeln am Wohnsitzort besteuern können. Hierzu werden die Banken die notwendigen Finanzinformationen an die nationalen Behörden melden, die diese automatisch an die Behörden der Herkunftsländer der Anleger weiterleiten werden. Nach dem OECD- Standard wird die Schweiz in Kürze somit Kontonummer, Name, Adresse und Geburtsdatum des Anlegers, Zinsen, Dividenden, Kontoguthaben und Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen mit den EU Staaten austauschen.

Wie die Chronik eines angekündigten Todes hat dieses Abkommen eine lange Vorgeschichte und der lange Abschied vom Bankgeheimnis begann bereits vor knapp 10 Jahren, am 1. Juli 2005 mit der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung in der EU unter Einbezug der Schweiz.

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